Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann.
Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Unfallreparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges zu beauftragen. Die Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens stellt sicher, dass später keine Probleme bei der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten und dient gleichermaßen dem Werterhalt Ihres Fahrzeugs. Sowohl die hochqualifizierten Mitarbeiter als auch die modernste technische Ausstattung der Werkstatt Ihres Vertrauens ermöglichen diese Versprechen. Ihr Autohaus wird dahingehend regelmäßig vom Fahrzeughersteller sowie von unabhängigen Institutionen überprüft.
Während der unfallbedingten Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. Die Versicherung des Unfallverursachers ist im Rahmen Ihrer Haftung verpflichtet, Ihnen die dafür entstehenden Mietwagenkosten zu ersetzen, sofern sich diese im marktüblichen Rahmen bewegen. Selbst im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie das Recht, ein Unfallersatzfahrzeug anzumieten, bis Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden haben (üblicherweise wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen).
Falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, z. B. weil Sie diesen nur sehr selten und für äußerst geringe Fahrtstrecken benötigen würden, haben Sie die alternative Möglichkeit, bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.
Es steht Ihnen frei, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Bei Unfällen
ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands immer angeraten. Ihr Sachverständiger ist Ihnen bei Bedarf bei der Suche nach einem im Verkehrs- bzw. Schadensrecht sachkundigen Rechtsanwalt gern behilflich.
Die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehenden Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen Ihrer Haftung zu ersetzen.
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für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk bei der Handwerkskammer Rhein Main (HWK)
Zertifizierter Sachverständiger (Ifs-Zert)
für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung (Ifs GmbH)
Anerkannt für den Bereich Kfz-Schäden und –Bewertung
von der nationalen Berufsorganisation der Kfz-Sachverständigen, dem Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK)
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Durch unsere stetigen Weiterbildungen und Schulungskurse sind wir in der Lage Ihnen ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum anzubieten.
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